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29649 Wietzendorf

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Geschäftszeiten

Wir sind für Sie zu folgenden Zeiten zu erreichen:

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Maschinenvermittlung und Abrechnung

Die Maschinenvermittlung zur überbetrieblichen Auslastung landwirtschaftlicher Technik ist der Grundgedanke, nach dem die meisten Maschinenringe in Deutschland gegründet wurden. Wir vermitteln vorrangig Dienstleistungen unserer Mitgliedsbetriebe und rechnen diese für Sie ab.
Dienstleistungen werden wie folgt abgerechnet:

Der Auftragnehmer füllt unmittelbar nach Beendigung seiner Arbeit den Arbeitszettel (Durchschreibesatz) aus und lässt den Auftraggeber gegenzeichnen. Die rote Durchschrift für den Auftraggeber ist sofort an diesen auszuhändigen. Mit dem Original wird in der Geschäftsstelle bargeldlos verrechnet.
Direktabrechnungen zwischen dem Auftragnehmer und Auftraggeber schaden der Selbsthilfeorganisation Maschinenring und sind satzungswidrig zu unterlassen.
Schlepperleistung, die im Wesentlichen über das erforderliche Maß zum Antrieb der eingesetzten Geräte hinausgehen, werden nicht vergütet. In Zweifelsfällen entscheidet der Geschäftsführer.

Bei nicht ausreichendem Vorgewende (mindestens 10m, Weg ist kein Vorgewende) oder bei querbearbeiteten Flächen werden in schwierigen Fällen Zuschläge erhoben.

Der Auftraggeber haftet bei Maschinenschäden durch Einwirkung von Fremdkörpern, wir bitten Sie daher eine entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung abzuschließen.

Die einzelnen Preise für Dienstleistungen können den Verrechnungssätzen entnommen werden.

 

Provision für Mitglieder als Auftraggeber 0 %
Provision für Mitglieder als Auftragnehmer 1 %
Provision für Nichtmitglieder 10 %

 

Änderung des eigenen Mehrwertsteuersatzes ist der Geschäftsstelle umgehend mitzuteilen.

Lohnunternehmer / opt. Landwirte Mwst. 19 %
Pauschalierende Landwirte als Auftragnehmer Mwst. 10,7%